Demontage/ Entsorgung
Die Anlage darf nur von einem qualifiziertem Fachpersonal oder einem Fachunternehmen entsorgt werden. Die Entsorgung der Anlage richtet sich nach den örtlichen Entsorgungsvorschriften, sowie den im Anwenderland gegebenen Umweltschutzgesetzen.
Hat die Anlage das Ende ihres Lebenszyklus erreicht, ist bei deren Abbau für eine sichere und sachgerechte Entsorgung insbesondere der für die Umwelt schädlichen Teile oder Stoffe zu sorgen. Dazu gehören u.a.:
Kunststoffe
Batterien
Metalle
Elektronikteile
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